Beitragsordnung der Freunde des Bauingenieurwesens der TU Dresden e.V.
Inhalt der Beitragsordnung:
1. Natürliche Personen Mitgliedsbeitrag 25 Euro/Jahr Ermäßigt (Studierende) 10 Euro/Jahr
2. Juristische Personen Unternehmen bis 100 Mitarbeiter 250 Euro/Jahr Vereine bis 100 Mitglieder 250 Euro/Jahr Unternehmen über 100 Mitarbeiter 500 Euro/Jahr Vereine über 100 Mitglieder 500 Euro/Jahr
3. Weitere Beitragszahlungen Über diese Grundbeträge hinaus bleibt es den Mitgliedern selbst überlassen, in welchem Maße sie die Bestrebungen des Vereins weiterhin finanziell unterstützen wollen und können.
4. Steuerliche Absetzbarkeit des Beitrages Der Beitrag an den Verein dient gemeinnützigen Zwecken und ist daher als Sonderausgabe steuerbegünstigt.
5. Fälligkeit des Beitrages Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils im I. Quartal eines Jahres fällig.
6. Festlegung des Beitragsjahres Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Mitglieder zahlen im Beitrittsjahr den vollen jahresbeitrag, bei Ende der Mitgliedschaft werden anteilig für das Kalenderjahr verbleibende Mitgliedsbeiträge nicht zurückgezahlt.
7. Beitragszahlung für neue Mitglieder Neue Mitglieder entrichten ihren Beitrag innerhalb von 3 Monaten nach der Aufnahme, im IV. Quartal jedoch bis zum 20. Dezember.
8. Bankverbindung des Vereins Ostsächsische Sparkasse Kontonummer: 312 014 035 9 Bankleitzahl: 850 503 00
Die Kontodaten für Überweisungen aus dem Ausland werden nach Anfrage mitgeteilt.
Stand: 26.10.2001
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