Beitragsordnung der Freunde des Bauingenieurwesens der TU Dresden e.V.


Inhalt der Beitragsordnung:

1.   Natürliche Personen

Mitgliedsbeitrag                                                            25 Euro/Jahr

Ermäßigt (Studierende)                                              10 Euro/Jahr

2.   Juristische Personen

Unternehmen bis 100 Mitarbeiter                           250 Euro/Jahr
Vereine bis 100 Mitglieder                                        250 Euro/Jahr
Unternehmen über 100 Mitarbeiter                         500 Euro/Jahr
Vereine über 100 Mitglieder                                      500 Euro/Jahr

3.   Weitere Beitragszahlungen

Über diese Grundbeträge hinaus bleibt es den Mitgliedern selbst überlassen, in welchem Maße sie die Bestrebungen des Vereins weiterhin finanziell unterstützen wollen und können.

4.   Steuerliche Absetzbarkeit des Beitrages

Der Beitrag an den Verein dient gemeinnützigen Zwecken und ist daher als Sonderausgabe steuerbegünstigt.

5.   Fälligkeit des Beitrages

Die Mitgliedsbeiträge sind jeweils im I. Quartal eines Jahres fällig.

6.   Festlegung des Beitragsjahres

Beitragsjahr ist das Kalenderjahr. Mitglieder zahlen im Beitrittsjahr den vollen jahresbeitrag, bei Ende der Mitgliedschaft werden anteilig für das Kalenderjahr verbleibende Mitgliedsbeiträge nicht zurückgezahlt.

7.   Beitragszahlung für neue Mitglieder

Neue Mitglieder entrichten ihren Beitrag innerhalb von 3 Monaten nach der Aufnahme, im IV. Quartal jedoch bis zum 20. Dezember.

8.   Bankverbindung des Vereins

Ostsächsische Sparkasse
Kontonummer: 312 014 035 9
Bankleitzahl: 850 503 00

Die Kontodaten für Überweisungen aus dem Ausland werden nach Anfrage mitgeteilt.


Stand: 26.10.2001